Matthias Ludwig - Schornsteinfegermeister  

Qualität und Kompetenz für Weimar & Weimarer Land




Willkommen auf den Internetseiten Ihres Schornsteinfegermeisters. Hier finden Sie Informationen rund um das Schornsteinfegerwesen und Ihren Kehrbezirk sowie Anworten auf Ihre offenen Fragen. Als Dienstleister meiner Kunden des Kehrbezirkes Nr. 2 in Weimar und dem Weimarer Land können Sie mich in allen Fragen zu brandschutztechnischen Belangen wie Schornsteinen, Feuerstätten und Heizungsanlagen kontaktieren. Ich beraten Sie gern und unterbreite Ihnen ein faires Angebot.           



News:

1. Für die hoheitlichen Tätigkeiten wie Kehrbezirksverwaltung sowie Bauabnahmen von Schornsteinen und Feuerstätten ebenso wie die Durchführung der Feuerstättenschau und der Ausstellung des Feuerstättenbescheides bleibt weiterhin der vom Landesverwaltungsamt bestellte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Für diese Arbeiten werden Gebühren erhoben, die durch die Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Technologie festgelegt wurden.

2. Für die Dienstleistungen werden die Gebühren ab dem 01. Januar 2013 durch Preise ersetzt. Diese können bei uns erfragt werden. Die Preisgestalltung orientiert sich einschließlich der jährlichen Teuerungsrate an der ehemaligen Gebührenordnung.

3. Am 22.März 2010 trat die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26.Januar 2010 in Kraft. Alle Neuerungen, wie Meßintervallveränderungen bei Zentralheizungen ab 4 kW sowie Regelungen für Einzelraumfeuerstätten hinsichtlich der Schadstoffauswurfbegrenzung finden Sie im Link

4. Welcher Ofen oder welcher Kamineinsatz für die "neue Zeit" zugelassen ist , finden Sie auf der Seite Gesetze und Links bei HKI 


Rauchwarnmelder

Endlich auch in Thüringen Pflicht, denn es geht um Ihre Sicherheit und Ihr Leben  

                                                                                                                                                       

Thüringer Landtag hat die neue Thüringer Bauordnung 2014 verabschiedet,  in Ihr wird nun, wie schon in Neubauten und bei Sanierungen Pflicht, auch in Bestandsgebäuden die Plicht zu Nachrüstung von Rauchwarnmeldern bis 31.12.2018 gefordert. Es müssen in allen Kinderzimmern und Schlafräumen sowie in allen Fluchtfluren je ein Rauchwarnmelder nach DIN 14676 installiert werden. Optional können auch zur Steigerung Ihrer Sicherheit in allen anderen Räumen, wie Wohnzimmer, Ess- und Arbeitszimmern Rauchwarnmelder installiert werden.

                                                                                                    

 Beratung - Planung - Einbau - Wartung -

Verkauf  und Vermietung von Q - Rauchwarnmeldern      

mit Sachkundenachweis zur qualifizierten Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder        

                                                                                                                                                                                           

von Hekatron   -   mit Echt-Alarm-Garantie - 10 Jahresbatterie - Verschmutzungsprognose - frequenzoptimierter Rufton


Meine Kompetenz für Ihre Sicherheit, denn nach mehr als 25 jährigen Einsatzdienst in der Feuerwehr Weimar und als Wachhabender im Brandsichheitswachdienst am Deutschen Nationaltheater Weimar, weiß ich worauf es vorbeugend auch bei Ihnen zu Hause ankommt  !!!  

Sprechen Sie mich an, ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot.